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Zusammenfassung

Autor: Topo 42
« am: 17 April 2016, 08:37:30 »

Der Psychiater wo ich jetzt war, ist zu einer ganz anderen Diagnose
gekommen ! Statt einer "mittelschweren Depression" hat er
eine "erhebliche biographische Konflikt-Belastung
mit einer M.E. psychodynamisch bedingten Depression"
festgestellt. Das würde ja bedeuten, das mein bisheriger Psychiater,
mich bis jetzt falsch behandelt hat und die Diagnose, die er damals vor einem
Jahr gestellt hat, falsch war ! Denn auch mein Psychologe sieht
meine Depression eher daher rührend, aus meiner biographischen Vergangenheit.

Das würde bedeuten, das der neue Diagnoseschlüssel "F33.1 G" den alten
"F32.2 G" ablöst und der Krankengeldzeitraum von vorne beginnt, oder ????
Autor: Topo 42
« am: 15 April 2016, 23:25:05 »

Hallo zusammen,
ich habe da mal ne Frage :
Ich habe letztes Jahr im April die Diagnose "mittelschwere Depression" erhalten und werde seitdem von meinem Psychiater darauf behandelt. Ich war auch schon 4 Wochen in der Psychatrie auf einer Akutstation. Aber irgendwie stagnierd mein Krankheitsverlauf seit einem halben Jahr und es geht nicht weiter aufwärts, eher immer wieder nach unten !
Jetzt habe ich mir eine zweite Meinung von einem Arzt geholt und der ist zu der Diagnose "erhbl. biogr. Konflikt-Belastung. M.E. psychodynamisch bedingte Depression" gekommen. Diese hat aber einen anderen ICD-10-Schlüssel als die "mittelschwere Depression".
Jetzt meine Frage: Fängt der Zeitraum der Krankngeldzahlung bei einer anderen