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Zusammenfassung

Autor: hardworking fool
« am: 08 Dezember 2016, 15:33:40 »

Nur um das klar zu stellen: Ich kann und will dir nicht raten dich zu trennen. Ich kann auch deine Angst verstehen.
Ich musste damals Hals über Kopf aus einem fremden Land fliehen - mit einem Kleinkind im Gepäck. Diese Entscheidung habe ich nie bereut, aber ich müsste lügen, würde ich behaupten sie gewollt zu haben. Der Schmerz darüber sitzt heute noch tief - aber ich musste es tun um mein Leben und das meines Kindes zu retten. Trotzdem bin ich mir nicht sicher, ob ich heute noch einmal das gleiche tun würde.

Ich verstehe nur nicht, dass du behauptest nicht zu einem Therapeuten gehen zu können, weil der VIELLEICHT von Trennung sprechen würde.

Letztendlich entscheidest doch du, über welche Themen in den Sitzungen gesprochen wird.

Nur so ein paar Gedanken von einem dummen, alten Narren.
Autor: Kann nicht mehr
« am: 08 Dezember 2016, 15:21:59 »

Es tut mir leid, das sich das für euch alles widersprüchlich anhört. Aber ja, von dem Wort 'Trennung' habe ich panische Angst. Ich bin schon einmal geschieden, damals habe ich mich getrennt und habe meinen jetzigen Mann, diesen Mann wirklich nach sehr guter und reiflicher Überlegung geheiratet. Und niemand hat behauptet das eine Ehe mit Bestand leicht wäre. In guten wie in schlechten Zeiten. Im Moment haben wir schlechte. Saumäßig schlechte. Vielleicht war das auch einfach nur ein Hilferuf, was verzweifeltes ohne Substanz, ich weiß es nicht. Ich will nur das Wort Trennung nicht hören.
Autor: hardworking fool
« am: 08 Dezember 2016, 11:34:48 »

Sorry, aber ich bin mir nicht sicher, ob die Aussage über T5 und PTBS stimmt.


https://www.anwalt.de/rechtstipps/entlassung-aufgrund-von-dienstunfaehigkeit-bei-soldaten_020064.html

Soldaten sind zu entlassen, wenn sie dienstunfähig sind. Doch wann ist dies der Fall?
Ein Soldat ist dienstunfähig gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1, § 55 Abs. 2 S. 1 SG, ZDv 14/5 Nr. 1 Abs.1 - B 153, wenn er infolge einer oder mehrerer Gesundheitsstörungen, d.h. wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte, zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Gemäß ZDv 14/5 Nr. 1 Abs. 3 ist ein Soldat zur Erfüllung der Dienstpflichten unfähig, wenn er den Anforderungen, die an ihn in seiner gegenwärtigen Dienststellung und in den wesentlichen Dienststellungen seines Dienstgrades gestellt werden, nicht ausreichend gerecht wird.
Was kann unternommen werden, wenn ein Bundeswehrarzt feststellt, dass Dienstunfähigkeit vorliegt
Zunächst ist zu prüfen, ob die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Ob die Wiederherstellung der Fähigkeit zur Erfüllung der Dienstpflichten zu erwarten ist, kann gemäß § 44 Abs. 5 Soldatengesetz erst nach sechsmonatiger Heilbehandlung festgestellt werden, wenn kein Fall offensichtlicher Dienstunfähigkeit gegeben ist.
Als nächster Schritt ist zu prüfen, ob die Dienstfähigkeit dauerhaft weggefallen ist. Dies ist etwa bei einem nur innendienstfähigen Offiziersanwärter oder einem jungen Offizier der Fall.
Bei wehrdienstbeschädigten Soldaten, bei welchen aufgrund ihrer Schädigung begründete Zweifel an deren Dienstfähigkeit bestehen, kann bei der Feststellung der Dienstfähigkeit aber nur ein geringerer Maßstab angesetzt werden. Hier wird es darauf ankommen, ob bestimmte Tätigkeiten, z.B. am Schreibtisch im Innendienst noch möglich sind.
Bei psychiatrischen Sachverständigengutachten ist darauf zu achten, ob die Feststellungen, die der Gutachter getroffen hat, mit der Diagnose übereinstimmen. Des Weiteren muss die Biographie vollständig erhoben werden. Der Soldat muss körperlich oder neurologisch untersucht worden sein.
Der Verfasser, Oberstleutnant d. R., ist seit 10 Jahren als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Seit 2001 ist er Empfehlungs- und Vertragsanwalt des Deutschen Bundeswehrverbands.
Autor: hardworking fool
« am: 08 Dezember 2016, 11:25:22 »

Also jetzt bin ich doch etwas verwirrt. In stationäre Behandlung kannst du dich nicht begeben wegen Hund und Tochter? Ich will ja nicht behaupten, dass das einfach ist, aber unmöglich sicher nicht. Unter Umständen könnte sich dein Mann sogar für die Kinderbetreuung beurlauben lassen während du in Behandlung bist. Das könnte ihm dann definitiv nicht negativ angekreidet werden.

Sei mir nicht böse, ich will dir wirklich helfen, aber ich frage mich gerade schon, warum du ständig mit Ausreden kommst - "Psychologe spräche von Trennung" ... ??? Na und selbst wenn? Psychologen können dir nur Handlungsalternativen aufzeigen, das heißt doch nicht, dass du auch tun musst was sie vorschlagen. 
"was mach ich mit meiner Tochter" -  Gute Frage, noch besser ist aber die Frage: Was hätte sie gemacht, wenn du gestern keinen treuen Hund gehabt hättest? Und ich bin immer noch der Meinung, dass er sich einen RIESEN-Knochen verdient hat.
Ich verstehe auch nicht wie man 4 Jahre zu einem Therapeuten gehen kann von dem man meint, dass er einem Dinge einredet.

Ich glaube, dass du dringend mit deinem Mann reden musst. Und wenn dir das Reden schwer fällt, dann druck ihm aus was du hier im Forum veröffentlicht hast und bitte ihn das zu lesen. Entweder er wird Verständnis haben und einsehen, dass sich etwas ändern muss - oder er wird dir klipp und klar sagen, dass ihm seine Karriere wichtiger ist als dein Leben.
 --- Ohne ihn zu kennen frage ich mich: Was glaubst du ist wohl wahrscheinlicher? Und wenn wider Erwarten letzteres zutreffen sollte, dann frage ich mich wirklich, warum die Alternative Trennung so schrecklich wäre. Immer noch besser als eine dauerhaft unerträgliche Situation die dich irgendwann doch wieder dazu bringt einen weiteren Selbstmordversuch zu unternehmen. Wer weiß ob du beim nächsten Mal auch noch so viel Glück hast.

Während meiner Ausbildung habe ich in Psychologie gelernt, Selbstmord sei die letzte große Entscheidungsfreiheit des Menschen.
Es ist dein Leben und du hast das Recht es zu beenden - wenn du dabei die Rechte deiner Familie, vor allem aber deines Kindes berücksichtigst. Aber wenn du diesen Schritt gehen willst, dann solltest du es erst nach gründlicher Überlegung tun und nicht weil es einfacher zu erscheint als die Alternative Weiterleben und Kämpfen zu versuchen.

LG Fool



Ist zwar keine dauerhafte Lösung, aber hast du schon mal eine Mutter-Kind-Kur gemacht? Um den Hund müsste sich in der Zeit halt jemand anderes kümmern, zur Not gibt es ja sogar Tierpensionen.
Autor: Kann nicht mehr
« am: 08 Dezember 2016, 10:37:17 »

Da kommt ein Haufen Zeug zusammen, ich will ihn nicht unter Druck setzen.

Auch da kann ich mich nur wundern: die Kariere deines Mannes ist also wichtiger als dein Leben??

Ja, sieht wohl so aus. Es ist ihm sehr wichtig, als er grade beim Bund angefangen hatte, hatte ihm eine Vorgesetzte auf dem Kicker. 'Du wirst nie ein Staber!' Damit abzurechnen ist offenbar existenziellos damit. Und eine diagnostizierte PTBS würde ihm ein T5 einbringen - dienstuntauglich!

Ich war beim Arzt, der überwies mich zum Psychologen. Icv war auch nach der Geburt 4 Jahre beim Therapeut. Der versuchte mir Zeug einzureden, was gar nicht reell war. Und er sprach mal von Trennung. Aber zum Psychologen kann ich jetzt nicht hin. Der spräche von Trennung. Paartherapie ja, Systemterapie, abee dazu müsste ich ihn dann danach hinbringen. Und so wie er grade gebürstet ist, würde er mir den Kopf abbeisen. Ich würde so gern in eine stationäre Behandlung, aber was mach ich mit meiner Tochter und meinem Hund? Ich weiß echt nicht mehr weiter :'(