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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
Aufbau eines Zentralregisters zur Erfassung aller Sexualstraftäter.
Das Register soll via Internet für alle Strafverfolgungsbehörden abrufbar sein.
Daten, wie Name, Foto u. aktuelle Adresse entlassener Täter sollen
auch für Schulen, Kindergärten u. besorgten Eltern zugänglich sein.
Entlassene Sexualstraftäter sollen schärfer überwacht werden. Hierzu ist eine
wöchentliche Meldepflicht bei der Polizei sowie bspw. eine elektronische Fußfessel oder Armband zwingend notwendig.
Begründung:
Die in den letzten Jahren verabschiedeten gesetzlichen Verschärfungen und Auflagen für Sexualstraftäter haben nicht dazu beigetragen, die Zahl sexueller Übergriffe auf Frauen und Kinder zu verringern! Mehr Schutz für potentielle Geschädigte ist zwingend geboten.
Jedes Jahr werden etwa 600 Sexualstraftäter aus der Haft entlassen. Nach einschlägigen Studien werden über 50% rückfällig, bei den pädophil veranlagten Tätern sogar 80%!
Laut polizeilicher Kriminalitätsstatistik wurden 2005 bundesweit etwa 14.000 Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch und etwa 8.000 Frauen Opfer einer Vergewaltigung. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen!
Zwar wurde der Strafrahmen neu gestaltet, erfolgte im Vollzugsbereich ein Ausbau der therapeutischen Möglichkeiten und eine Verschärfung repressiver Maßnahmen, wie etwa die Sicherungsverwahrung, aber bestehende gesetzlichen Regelungen sind keineswegs ausreichend, um die Bevölkerung und hier vor allem die Kinder, wirksam vor möglichen Wiederholungsdelikten dieser Täter zu schützen.
Ein schneller Zugriff auf Daten eines Zentralregisters eröffnet für die Sicherheits- und Fahndungsbehörden neue, effizientere Möglichkeiten.
Der Datenabgleich zwischen Polizei und Justiz, aber auch zwischen den Bundesländern ist nicht immer gewährleistet. Hier bedarf es dringend Änderungen und Verbesserungen, die ein Zentralregister sofort sicherstellen könnte.
Schulen, Kindergärten und vor allem besorgte Eltern müssen die Möglichkeit haben herauszufinden, ob in ihrer mittel- oder unmittelbaren Nachbarschaft ein Sexualstraftäter wohnt.
Für einen wirksamen Schutz vor diesen Tätern ist aber auch eine wirksame Verbesserung der Informationen über den Aufenthalt von Sexualstraftätern erforderlich.
Dazu ist eine Meldepflicht dieser Personen unerlässlich. Sexualstraftäter müssen sich beobachtet fühlen. Die örtliche Polizei muss erfahren, wenn ein Sexualstraftäter in ihren Bereich zieht. Ein spurloses Untertauchen in einen anderen Stadtteil, eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland wird mit einer Meldepflicht ausgeschlossen!
Es gibt auch keinen rationellen Grund, für den Schutz potentieller Opfer auf den Einsatz von vorhandener Technologie zu verzichten. Auch nach einer Haftentlassung hat der Staat die primäre Aufgabe, jeden erdenklichen Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern, besonders vor Rückfallgefährdeten, sicher zu stellen.
Dieser erhöhte Druck auf ehemalige Straftäter ist geeignet, weitere unnötige Taten zu verhindern.
Hier muss der Schutz der Bevölkerung, besonders unserer Kinder, höher bewertet werden, als der Schutz von Grundrechten und Privatsphäre von gefährlichen Straftätern!
Rechtliche Voraussetzungen:
Allen Personen ist das Einreichen oder Mitzeichnen von Petitionen erlaubt - unabhängig von Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschäftsfähigkeit.
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