Ich weiß, bei sowas bin ich 'korintenkackerisch' - aber es gibt nun mal eine Straßenverkehrsordnung.
Zum Fall einer Radfahrerin, die sich durch einen Sturz nach der (beinah) Kollision mit einem Fußgänger eine Rückenverletzung zu gezogen hatte und operiert werden musste, Wochenlang im Krankenhaus lag und 4 Monate krank geschrieben war:
*...beim Kammergericht in Berlin (...) wurde festgestellt, dass sich der Fußgänger zwar regelwidrig verhalten hatte, indem er beim Aussteigen den Radweg betrat, ohne auf den Radverkehr zu achten. Nichtsdestotrotz wurde der Radfahrerin ein Mitverschulden von 80 Prozent angerechnet. Der Grund: Die Richter erwarteten von ihr, erst dann an dem stehenden Bus vorbei zu fahren, wenn jegliche Gefährdung der Fahrgäste ausgeschlossen ist.
Zudem verlangt die Straßenverkehrsordnung „erhöhte Aufmerksamkeit“ für alle, die rechts an einem stehenden Bus vorbei fahren. Und Schrittgeschwindigkeit – sofern keine Kollisionsgefahr besteht. Also hatten sich beide Beteiligten regelwidrig verhalten, die größere Schuld aber fiel auf die Radfahrerin. dmd/djd*
Das ist so ähnlich - und meiner Ansicht nach deutlich unfairer - dass Autofahrer grundsätzlich eine Mitschuld tragen wenn es zu einem Unfall mit Fußgängern oder Radfahrern kommt - auch, wenn sie vollkommen korrekt gefahren sind und Fußgänger oder Radfahrer machen, was sie wollen.
Da gilt nun mal: Rücksicht auf die Schwächeren.
Und wenn man der Radfahrende ist, ist der Fußgänger der 'Schwächere'.
Ob es gleich ersichtlich ist, wie weh sich jemand getan hat, lasse ich mal dahin gestellt - wenn ich mitbekomme, dass sich jemand verletzt, frage ich selbstverständlich auch, ob ich helfen kann.
Ich schätze aber, dass ich in dieser Situation einfach weniger auf den Radfahrer geachtet hätte sondern eher auf die Frau mit Kinderwagen, ob mit der alles in Ordnung ist, oder sie sich vielleicht erschreckt hat.
Mag sein, dass das von mangelndem Mitgefühl zeugt, aber meine Prioritäten lägen da einfach anders.