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Autor Thema: Unterlassene hilfeleistung?  (Gelesen 3727 mal)

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Adrenalinpur

  • Gast
Re: Unterlassene hilfeleistung?
« Antwort #15 am: 08 März 2008, 16:22:58 »

nochmal Stummi, du scheinst mich nicht verstelen zu wollen


1. rede ich nicht von x-beliebigen Chattern, wie sollten die helfen können, wenn die null Daten über den andern haben außer ihm gut zureden? Ich rede von denjenigen, die den besser kennen und von Leuten die die Möglichkeit haben etwas über denjenigen herauszufinden

2. ob du so ein Leut bist musst du selbst wissen, ich habe es nicht gesagt

3. bei deinem Zitat:
..,, Gerade bei Selbstgefährdungen wie dem Selbstmord ist der Unglücksfall umstritten. Ein wirklich frei verantwortlicher und als solcher unzweifelhaft erkennbarer Selbstmordversuch wird nicht als Unglücksfall gewertet. ,,.. hast du den Satz danach ausgelassen
 
4. es muss jeder selber wissen, was ihm sein Gewissen im Ernstfall rät, ich habe genauso einige Zweifel, aber die Angeschlagenen (vorausgesetzt sie hätten die Möglichkeit etwas zu unternehmen), wie müssen die sich fühlen, wenn die Drohung dann doch wahr wird?

Thema ist in diesem Kontext zumindest im Forum jetzt für mich erledigt, wollte ja eigentlich eh nichts mehr schreiben, ich weiss auch nicht warum das ganze jetzt wieder zu einem Vorwurf gegen mich wird, scheinbar kann nichts mehr sachlich diskutiert werden hier.

Das mit den Leuten war wiederum kein Vorwurf gegen dich Stummi, du weißt genau dass es diese Leute gibt.

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stumm

  • Gast
Re: Unterlassene hilfeleistung?
« Antwort #16 am: 08 März 2008, 16:57:57 »

 :)
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nachtwind

  • Gast
Re: Unterlassene hilfeleistung?
« Antwort #17 am: 08 März 2008, 19:51:09 »


grösseres Thema....
wenn man sich nicht verlaufen will, ist´s nicht schlecht genauer hinzuschauen... ;-)

gibt, denke ich, zumindest zwei grundsätzliche Ebenen, auf denen man antworten kann..
das eine ist die juristische,
das andere die menschliche....

juristisch ist
in diesem Zusammenhang, wie die Frage gestellt wurde, also bezogen auf den chat,
die Antwort doch einigermassen zu  klären... sagt der Laie nachtwind....phhh....gg

 - die Gefahr muss in der Situation erkennbar gewesen sein...
also nicht im nachhinein, durch das tatsächliche Geschehen, sondern in der Situation !.....
da es hier öfters zu Äusserungen kommt, die eine tatsächliche Tat nicht zur Folge haben,
ist im Normalfall davon auszugehen, dass, wenn man denjenigen nicht näher kennt oder sonst irgendwelche sehr aussergewöhnlichen Hinweise gegeben werden, es durchaus nachvollziehbar ist, warum man in der Situation...
wie gesagt, nicht im Nachhinein....
die Ankündigung nicht ernstgenommen hat, was die tatsächliche Ausführung ! angeht.....

- eine Garantenstellung nehmen die admins nu wirklich nicht ein.. ;-)
auch wenn ich bis heute noch nicht genau weiss, was admine eigentlich nu sind...gg
gehe ich mal davon aus, dass se so was wie Moderatoren sind
und einen möglichst reibungslosen Austausch im chat ermöglichen sollen....;-)
sie „garantieren“ also (bestenfalls..g) einen fairen und sauberen Wortwechsel....
aber sind niemals ein Garant für das Leben ! der Besucher hier... ;-)
sie können und haben ! das nie verprochen..... ;-)
und haben keine Verpflichtung dazu übernommen...
wie auch... ;-)
und dasselbe gilt für den Forenbetreiber....

schwieriger wäre das, wenn das forum und der chat ausdrücklich damit werben, dass
Suizidalen hier geholfen wird, den Suizid nicht auszuführen.....
aber das muss uns nu nich bekümmern... ;-)
nich wirklich...                                                            

also juristisch gibt es weder für die gemeinen user...ggg
noch für die admine auch nur irgendwas zu befürchten.....
sagt nachtwind in ihrem Laienverstand.....
aber ich habe mir des in wiki schon aufmerksam durchgelesen... ;-)
und ich denke, spätestens das Beispiel mit dem Schwimmbad macht deutlich,
wer nu ein Garant  is und wer nicht.. ;-)


schwieriger wird`s auf der menschlichen Ebene....
aber da würde man nu nich von unterlassener Hilfeleistung reden, wenn man´s ernst meint....
sondern von der quälenden Frage sprechen  :
„hätte ich nicht mehr tun können?“
meistens mit dem Nachsatz :
„wenn ich das gewusst hätte!!“
was zu der ebenso quälenden Frage führt :
„hätte ich es nicht bemerken können?
ja – merken müssen?!“...
ich glaube, es gibt keinen hier unter uns, der nicht schon eine schlaflose Nacht verbracht hat,
weil er oder sie der Gedanke nicht mehr losliess...
„was, wenn ich morgen erfahre, dass der oder die
nicht mehr ist........?“

was dann

?

soviel Schweigen kann man gar nicht mit Worten malen,
die diese Frage
umgibt

und das Entsetzen

...

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nachtwind

  • Gast
Re: Unterlassene hilfeleistung?
« Antwort #18 am: 08 März 2008, 19:52:05 »

das Problem mit`m Helfen ist halt, dass es nie ein ihm innewohnendes Ende hat....
man kann !! immer !!
noch´n büschen mehr tun.....
subjektiv... ;-)
das ist im Beruf so, wenn zu deinen Aufgaben auch das helfen zählt....
jede Arbeit findet irgendwann ihr innewohnendes Ende....
auch wenn das unterschiedlich interpretiert werden kann... ;-)
das Helfen
nie...
helfen
hättste immer !!!
noch etwas mehr können.....
immer !!
subjektiv.... ;-)

und das ist im zwischenmenschlichen Bereich so.....
helfen ....
da geht immer noch einer!... ;-)
helfen
hat kein Boden im Fass.....
den muss man sich selbst
und gegenseitig !
erst machen.... ;-)

helfen bringt mich immer in Stress....
deshalb hab ich das Helfen aus meinem Leben gestrichen..... ;-)
aus reiner Notwehr sozusagen...gg
ich nehme Anteil... ja... das kann ich....
da wo mich was berührt......
aber helfen?.... nee.....
ich steh nicht mehr auf Stress....gg

Stress entsteht ja nu unter anderem immer da,
wo ich den Anforderungen nicht gewachsen bin....
oder gefühlt nicht gewachsen... ;-)
das kann nu an mir liegen oder an den Ansprüchen....
im Zweifelsfalle bin ich immer dafür, dass es an den Ansprüchen liegt,...g
die
ich!
an mich habe....
und damit auch die andren einlade, sie an mich zu stellen.....

aber das ist jetzt ein andres Thema.. das Thema helfen......
der Mensch ist ein komplexes Wesen.. ;-)
und dieses Thema auch...

worüber ich mehr nachdenke, ist was andres....
ich glaube, was uns alle bekümmert, ist....
wie lebe ich weiter, wenn
jemand in meinem Umkreis
die Gewalt gegen sich selbst gerichtet hat
und sein Leben dadurch
nicht mehr ist
.......
das find ich
schwer

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Unbekannt100

  • Gast
Re: Unterlassene hilfeleistung?
« Antwort #19 am: 09 März 2008, 20:14:29 »

Es ist ein heikles Thema.

Ich denke man sollte Unterschiede machen was Suizid und Hilfeleistungen sind.

Im Chat kann ich einem lediglich gut zureden, der Person viell. den Gedanken ausreden etc.
Ansonsten kann ich da nichts machen. Da hatte Stumm schon recht. Polizei anrufen und warten bis die die IP Nummer zu einer Person zuordnen können?

Steht jemand auf dem Bahngleis kann ich (auch da wie Stumm erläutert) helfen, wenn ich mich nicht selber in Gefahr bringe.
Steht jemand auf einer Brücke kann ich helfen, auch wieder ohne mich in Gefahr zu bringen.

Es ist ein Unterschied wenn jemand verletzt auf der Strasse liegt und ich gehe einfach weiter. Das ist unterlassene Hilfeleistung.
Wenn ich sehe wie jemand vergewaltigt oder angegriffen wird kann ich die Polizei rufen. Denn ist der Täter weg, kann das Opfer der Polizei eine Aussage vor Ort geben und man kann Zeugenaussagen tätigen.

Aber im Chat... also da bin ich ebenfalls der Meinung, gibt es keine unterlassene Hilfeleistung.

LG
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BFQs(Guest)

  • Gast
Re: Unterlassene hilfeleistung?
« Antwort #20 am: 06 Juni 2009, 04:42:15 »

Hallo Wörterbuch,

du bist nicht verpflichtet zu handeln.

Rechtlich ist eine Selbsttötung keine Straftat.

Du darfst -rein theoretisch, da moralisch verwerflich- sogar jemanden dazu animieren sich selbst zu töten. Du kannst ihm den

Strick reichen und sogar den Henkersknoten machen, ohne Dich strafbar zu machen. Ebensowenig bist Du verpflichtet -ausser

eben moralisch- ihn aufzuhalten.
 
Sobald jedoch die Bewustlosigkeit eintritt bist Du wiederum dazu verpflichtet -Erste oder Letzte- Hilfe zu leisten, hier wäre eine

Unterlassung strafbar.


LG BFQs
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voice of hope

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Re: Unterlassene hilfeleistung?
« Antwort #21 am: 06 Juni 2009, 14:11:43 »

Gesetzestext:

"§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. "

Hinzu kommt, dass der/die "Betroffene" möglicherweise aufgrund seiner depressiven Erkrankung in dem Moment schuldunfähig ist bzw. sein Handeln nicht mehr selbst bestimmen und abschätzen kann. Dann macht sich der mit dem "Henkersknoten" wirklich strafbar und zwar richtig!

voice
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KoLa

  • Gast
Re: Unterlassene hilfeleistung?
« Antwort #22 am: 06 Juni 2009, 14:25:01 »

Zitat
Hallo Wörterbuch,

du bist nicht verpflichtet zu handeln.

Rechtlich ist eine Selbsttötung keine Straftat.

Du darfst -rein theoretisch, da moralisch verwerflich- sogar jemanden dazu animieren sich selbst zu töten. Du kannst ihm den

Strick reichen und sogar den Henkersknoten machen, ohne Dich strafbar zu machen. Ebensowenig bist Du verpflichtet -ausser

eben moralisch- ihn aufzuhalten.
 
Sobald jedoch die Bewustlosigkeit eintritt bist Du wiederum dazu verpflichtet -Erste oder Letzte- Hilfe zu leisten, hier wäre eine

Unterlassung strafbar.


LG BFQs


falsch, das ist beihilfe zum suizid und in deutschland strafbar

desweiteren ist es im chat keine unterlassene hilfeleistung, du kannst aktiv nichts tun
« Letzte Änderung: 06 Juni 2009, 14:25:46 von KoLa »
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