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Autor Thema: Rezeptgebühr - Befreiung?  (Gelesen 5534 mal)

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Ina

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Rezeptgebühr - Befreiung?
« am: 22 Dezember 2009, 23:17:26 »

Ich habe mal gehört, dass man von der Praxisgebühr und der
Rezeptgebühr befreit werden kann, wenn man unter einer chro-
nischen Krankheit leidet. Bei mir sind es natürlich die Depres-
sionen. Im Januar bin ich seit vier Jahren durchgängig deshalb
in Behandlung.

Wie läuft das denn dann? Muss ich da einfach mal zur Kranken-
kasse gehen und da nachfragen? Hat jemand von Euch sowas
schon mal gemacht? Wie schnell bekommt man sowas durch?

Heute in der Apotheke sollte ich wieder 30 Euro für meine Me-
dikamente bezahlen, die ich verschrieben bekommen habe.
Soviel Geld hatte ich nicht. Mein Konto ist komplett leer. Gott
sei Dank habe ich noch einige Medikamente, sodass sie für
den Rest des Jahres reichen. Aber nächstes Jahr ist das Re-
zept ja nicht mehr gültig! Ich kann das nicht bezahlen, die
paar Euro, die ich noch habe, brauche ich zum Leben! Nah-
rung und so! Keine Ahnung, was ich tun soll!

Wäre über jeden Rat dankbar, damit ich mich schnell darum
kümmern kann, dass ich von diesen hohen Gebühren befreit
werde!
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Love is God's favorite daughter. (David Crosby)

Gast(Guest)

  • Gast
Re: Rezeptgebühr - Befreiung?
« Antwort #1 am: 22 Dezember 2009, 23:29:48 »

Hallo InaDiva

Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter :

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-befreiung-zuzahlungen-medikamenten9833.php
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24Watt(Guest)

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Re: Rezeptgebühr - Befreiung?
« Antwort #2 am: 22 Dezember 2009, 23:40:08 »

Hallo,

ist ziemlich einfach:
1. von Krankenkasse Formular bekommen (dort hingehen, oder anrufen und zugeschickt bekommen) zur "Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung"
2. Ausfüllen vermutlich gar nix, ggf. Name oder so.
3. Formular dem behandelnden Arzt geben, der muss da was ausfüllen und an die Krankekasse zurückschicken. Weitere Atteste sind *nicht* erforderlich, können aber beigelegt werden.
4. Das wird von der Krankenkasse geprüft. Dürfte aber nicht besonders lange dauern, vielleicht jetzt mit Jahreswechseln schon(?). Daraufhin wird die Belastungsgrenze auf 1% gemindert.
5. Du bekommst ggf. Geld zurück, muss also evlt. noch Kontoverbindung denen geben, wohin sie das Geld überweisen sollen.
6. Bin mir nicht sicher, inwiefern du von denen Schreiben bekommst mit Zusage/Absage. Gff. 1 Monat nach abschicken noch mal Krankenkasse kontaktieren und nachfragen


und dann noch: falls du das noch nicht gemacht hast: Belastungsgrenze ausrechnen lassen. Damit du weißt wie viel du überhaupt im Jahr zuzahlen musst. Vielleicht bist du ja bereits drüber? Und würdest bereits jetzt Geld zurück bekommen?

Gruß
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25Watt(Guest)

  • Gast
Re: Rezeptgebühr - Befreiung?
« Antwort #3 am: 22 Dezember 2009, 23:48:06 »

Ah grad vergessen: es reicht schon 1! Jahr wegen *derselben* Krankheit in Behandlung.

"Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang - mindestens einmal pro Quartal - wegen der selben Krankheit ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung). [...] Es wird kontinuierlich eine medizinische Behandlung durchgeführt, ohne die sich die Erkrankung lebensbedrohlich verschlimmern, die Lebenserwartung vermindern oder die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt würde"
http://www.dak.de/content/dakleistungen/befreiungvonzuzahlungen4.html
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Ina

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Re: Rezeptgebühr - Befreiung?
« Antwort #4 am: 23 Dezember 2009, 00:41:28 »

Danke für Eure Antworten, Ihr helft mir damit sehr weiter!
Ich werde also wohl morgen mal zur Krankenkasse gehen
und mir dieses Formular holen und danach gleich zu mei-
nem Psychiater bringen.

Meine Medikamente werde ich dann vielleicht nach Weih-
nachten abholen können. Da bekommt man ja manchmal
auch Geld geschenkt. Weiß nicht, wie ich das sonst noch
machen sollte. Ich hasse es, finanzielle Probleme zu haben.

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kleine_Maus

  • Gast
Re: Rezeptgebühr - Befreiung?
« Antwort #5 am: 23 Dezember 2009, 01:39:40 »

Wenn Du das Geld von der Krankenkasse zurück fordern willst, musst Du die ganzen Kassenbelege von der Apotheke mit einreichen.
Hast Du in der Apotheke eine Kundenkarte, dann können sie Dir einen Gesamtausdruck für das ganze Jahr machen.
Die Belastungsgrenze bei chronisch Kranken beträgt übrigens 1% des Jahresbruttoeinkommens.

Wann hast Du denn das Rezept bekommen? Ein Kassenrezept ist 4 Wochen gültig!

Liebe Grüße
kleine Maus
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Andy

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Re: Rezeptgebühr - Befreiung?
« Antwort #6 am: 23 Dezember 2009, 01:51:38 »

Hey Ina,

also ganz so einfach geht es denn (glaub ich !) doch nicht:

Also um da befreit zu werden, oder Geld zurück zu bekommen, läuft so ab:

Du lässt Dir von Deiner Krankenkasse die Formulare schicken. Wenn Du an einer chroinischen Krankheit leidest, und wie schon gesagt wurde, seit mindestens einem Jahr deshalb in Behandlung bist, muss Dein Arzt das im Formular bestätigen. Damit sinkt Deine Belastungsgrenze für Zuzahlungen von 2% auf 1% der jährlichen BRUTTOEINNAHMEN ! Für ALG2-Bezieher wurden diese Beträge auf pauschal um die 82,-€ bei 2% und die Hälfte bei 1% festgelegt.

Dann sammelst Du alle Belege zusammen, die Deine Zuzahlungen in dem Jahr belegen (dazu zählen auch die Praxisgebühren, Physiotherapien, Heilmittel, Krankenhauszuzahlungen usw.) und schickst die im ORIGINAL !!! mit den Anträgen an die Kasse. Alles was über Deiner Belastungsgrenze liegt bekommst Du zurück und wirst für den Rest des Jahres befreit.

Soweit ich weiß, kann man sich auch im Vorfeld befreien lassen, wenn abzusehen ist, dass sich nichts ändern wird und kann?! Aber das musst Du bei Deiner Kasse anfragen.

Hab den selben Vorgang auch grad am laufen, nur dass meine Ärztin natürlich schon seit einer Woche krank ist (wie jedes Jahr zum Jahreswechsel ?! ;-) ) und ich das noch nicht erledigen kann.

Hoffe, ich konnte Dir etwas helfen...

LG Andy

Edit: Da war das kleine Mäuschen etwas schneller ! ;-)
« Letzte Änderung: 23 Dezember 2009, 01:53:50 von Andy »
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Ina

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Re: Rezeptgebühr - Befreiung?
« Antwort #7 am: 23 Dezember 2009, 13:06:13 »

Danke für die Informationen!

Habe gerade mal bei der Krankenkasse angerufen.
Die werden mir dann demnächst einen Antrag zuschicken.
Außerdem werde ich noch ein Formular bekommen, in
welchem mein Psychiater bestätigt, dass meine Erkran-
kung chronisch ist.


@ Hobo: Danke, mein Retter!

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Ina

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Re: Rezeptgebühr - Befreiung?
« Antwort #8 am: 12 März 2010, 10:09:19 »

Hab es endlich geschafft :)

Nächste Woche werden mir 43 Euro vom Konto abgebucht und
dann bekomme ich die Befreiung für das gesamte Jahr :)
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blume

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Re: Rezeptgebühr - Befreiung?
« Antwort #9 am: 17 Juli 2010, 18:10:38 »

Hallo
Habe da mal eine Frage:

Sind Depressionen eine schwerwiegende chrionische Krankheit?
Ich bekomme von meiner Krankenkasse nur eine Rezeptgebürbefreiung wenn Depressionen eine schwerwiegende chronische Krankheit ist. Und wenn ich jährlich mehr als 85 Euro für Medikamente ausgeben muss.

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Ina

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Re: Rezeptgebühr - Befreiung?
« Antwort #10 am: 17 Juli 2010, 18:32:24 »

Hallo Blume,

man muss seit mindestens einem Jahr wegen derselben Krankheit in Behandlung
sein und sich dies von seinem Arzt bestätigen lassen! So war es bei mir und dann
ging alles ganz schnell :)

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Strider

  • Gast
Re: Rezeptgebühr - Befreiung?
« Antwort #11 am: 18 Juli 2010, 12:47:14 »

Ich präzisiere mal kurz Inas aussage nach meinen Erfahrungen.

Man muss in allen Quartalen eines Kalenderjahres wegen ein und der selben Erkrankung beim Arzt gewesen sein.
Es reicht nicht in einem oder zwei Quartalen behandelt worden zu sein.
Im folgenden Jahr kann man sich dann befreien lassen.

Die höhe der Eigenleistungen ist dann noch zusätzlich vom Einkommen abhängig.
Da wird unterschieden zwischen Erwerbstätigen und Beziehern von Transferleistungen.

Erwerbstätige müssen, glaube ich, 2% Eigenleistungen aufbringen, Bezieher von Transferleistungen 1%.
Die Höhe der Zuzahlung/Eigenleistung ist also auch einkommensabhängig.

Alles wie immer ohne Anspruch auf vollständigkeit/richtigkeit da sich da so manches gelegentlich ändern kann.

lg
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Strider

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Re: Rezeptgebühr - Befreiung?
« Antwort #12 am: 18 Juli 2010, 12:58:08 »

Ganz vergessen^^:

""Sind Depressionen eine schwerwiegende chronische Krankheit?""  

Depressionen werden, jeh nach Grad, auch als schwerwiegende chronische Erkrankung anerkannt!
Auch bei Depressionen gilt das oben beschriebene Prozedere.

Wie immer, ohne Anspruch auf vollständigkeit/richtigkeit.

lg
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