Nur Ruhe - Selbsthilfeportal über Depressionen und Selbstmord
Allgemeines Nur-Ruhe Forum => Erfahrungen mit Kliniken, Therapien und Medikamenten => Thema gestartet von: Topolino am 12 April 2018, 21:00:16
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Ihr wisst ja dass ich mich bei einigen Kliniken zur stationären Therapie beworben hab. Unter anderem die Schlemmer Klinik in Tölz, dort musste ich diverse Fragebögen und mein Entlassungsbericht (der 5 Seiten umfasst) von der Tagesklinik hinschicken. Jetzt haben die mich heute angerufen, dass sie noch eine Schweigepflicht Entbindung brauchen, weil Psychologin mit meiner Therapeutin sprechen will/muss. Danach könnte man erst an Aufnahme denken.
Muss ich das verstehen? Ist das üblich?
Bin mal wieder verwirrt
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Hallo Topo,
Wieso verwirrt dich das? *verwirrt bin*
Wenn dich ein Orthopäde für einen Eingriff ins Krankenhaus überweißt, muss man ihn auch von der Schweigepflicht entbinden.
Was soll die Klinik auch bei 0 anfangen, wenn es schon eine Vordiagnostik gibt?
Ich war zwar noch nicht in einer Pschiatrischen Klinik, aber nach einem Verkehrsunfall in Kur: selbstverständlich bekam die Kurklinik sämtliche Unterlagen der behandelnden Ärzte (welche ich dazu von der Schweigepflicht entbinden musste).
Wieso sollte das in dem Fall anders sein?
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Die Schweigepflichtentbindung ist klar.
Aber sie haben ja schon ausführlichen Bericht. Ach egal....
Wird schon so sein Sinn haben