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Autor Thema: Patientenverfügung?  (Gelesen 1748 mal)

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Emmi

  • Gast
Patientenverfügung?
« am: 19 Juni 2009, 17:51:51 »

Es gibt jetzt neue Bestimmungen dazu aber?
gilt es auch beim Suizid?
Kann ich verfügen, dass meine sterblichen noch lebenden aber gehirntoten Überreste als Organspende verwendet werden
und dass ich nicht wiederbelebt werde?
Oder,
dass jeglicher Wiederbelebungsversuch von mir untersagt ist, egal in welchen Stadion des Todes ich mich befinde?
Habe ich jetzt wirklich die freie Bestimmung über meinen Körper?
Wenn ich mich umbringe und neben mir liegt die Patientenverfügung, dann dürfen die mich nicht mehr anfassen?

Ehrlich gesagt kann ich kaum glauben, dass man uns als Bürger soweit respektieren würde!

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to_be_a_born_loser

  • Gast
Re: Patientenverfügung?
« Antwort #1 am: 19 Juni 2009, 19:27:24 »

Hallo Emmi,

also erstmal klammere ich den Suizid aus...

Eine Patientenverfügung kann nicht verhindern, daß jede Wiederbelebungsmaßnahme unterlassen wird, schließlich haben alle Ärzte sich mit ihrem Eid dazu verpflichtet Menschen zu Retten.

Wenn jemand klinisch tod ist, heißt das er ist hirntod.
Das wiederum heißt, sein Hirn ist tod.
Da kann man alles versuchen, so jemand kann keiner wiederbeleben.

Die Patientenverfügung greift generell erst bei einer tödlich verlaufenden Erkrankung (z.B. Krebs im Endstadium, Organversagen)
oder wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewustseins besteht (Koma nach schwerem Unfall o.ä.).
Um den Tod nicht künstlich herauszuzögern, kann man darin verfügen, das zum Beispiel Wiederbelebungsversuche, künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, oder das Anschließen an einer Herz-Lungen-Maschine unterlassen werden soll.
Man kann sich ganz klar darin Äußern welche Maßnamen man möchte und welche nicht.


KEIN Arzt wird erfolgversprechende Wiedebelebungsmaßnahmen unterlassen, nur weil eine Patientenverfügung vorliegt.
Damit würde jeder Arzt sich wegen unterlassener Hilfeleisung strafbar machen.



Hier ein Auszug aus einer Patientenverfügung (Situationen in der eine Patientenverfügung greifen kann):

"Ich..... (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in) bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann....
Wenn
- ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde...
- ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufen den Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist...
- ich infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z.B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z.B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist.
- ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zunehmen."



Zu der Organspende...

Um Organe aus einer toten Person entnehmen zu können (Organspende) muss...
- ein Organspendeausweiß vorliegen, oder Angehörige müssen zustimmen
- müssen toxischer Tod und ansteckende Erkrankungen ausgeschlossen werden
- müssen die Organe bis zur Spende weiter mit Sauerstoff versorgt werden (Herz-Lungen-Maschine) da sie sonst absterben
d.h. Hirntod aber Körper an die Herzlungenmaschiene anschließen, wenn die Organe über ein längeren Zeitraum ohne Sauerstoff verweilen, können sie nicht mehr verwendet werden.



und nun zu Dir...

Wenn Du Dich mit Suizid-Gedanken beschäftigst, möchte ich Dir empfeheln professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Zitat von Dir:
"Kann ich verfügen, dass meine sterblichen noch lebenden aber gehirntoten Überreste als Organspende verwendet werden
und dass ich nicht wiederbelebt werde? "

Antwort: Das wirst Du wohl kaum hinkriegen!
Wenn man Dich Rechtzeitig findet, wird man Dich wiederbeleben müssen.
Ein Suizid zeigt eindeutig, daß der jenige nicht Herr seiner Sinne war.
Somit wird erstmal die Patientenverfügung außer Kraft gesetzt.
Wenn man Dich nicht Rechtzeitig findet, werden Deine Organe unbrauchbar.


Zitat von Dir:
"Habe ich jetzt wirklich die freie Bestimmung über meinen Körper?
Wenn ich mich umbringe und neben mir liegt die Patientenverfügung, dann dürfen die mich nicht mehr anfassen?"

Klare Antwort: NEIN !!!


Da Du Dich meines Erachtens zu intensiv mit Suizid und Möglichkeiten einer Wiederbelebung zu umgehen beschäftigt, rate ich Dir DRINGEND professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Viele Krankheiten sind heilbar bzw. therapierbar.
Auch Depressionen und psychische Erkrankungen.
Ich vermute mal, daß Du nicht an einer unheilbaren, zwangsläufig tödlich verlaufenden Erkrankung leidest.
Deshalb lohnt es sich, sich Hilfe zu holen, um diese schwere, jedoch vorübergehende Situation zu überstehen, um danach sein Leben wieder genießen zu können.

Ich Drück Dich mal ganz Lieb!

L.G. Tobe


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21HEIDI

  • Gast
Re: Patientenverfügung?
« Antwort #2 am: 21 Juni 2009, 17:56:10 »

Hallo Emmi!

Ich wollte es Dir gerade beschreiben,doch besser als Tobe hätte ich es auch nicht gekonnt.
Stimmt nämlich Wort für Wort!
Kannst aber unter "youtube" gerne den einen oder anderen Begriff eingeben,denn da sind sehr gute Berichte drinnen.
Berichte,die sich ausschließlich mit Deinen Fragen beschäftigen.
Liebe Grüße,
HEIDI :-)
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dejavu

  • Gast
Re: Patientenverfügung?
« Antwort #3 am: 21 Juni 2009, 18:59:31 »

hey emmi

bist du die emmi, die dazu kam, als man die beste freundin suizidiert- gesprungen vom felsen o.ä.- fand?
die sich seitdem vorwürfe macht?
die emmi, die den schmerzthread eröffnet hat?
hey
adre hat recht
du bist zu jung, um dich so intensiv damit auseinanderzusetzen
du hießt doch emmi 74?
und ebenfalls
nein
ich kenn es aus meinem job
kein arzt der welt richtet sich danach
man stelle sich vor
man selbst sei arzt
und müsse solch schwerwiegende entscheidung treffen
das würde niemand tun
es sei denn,
es ist aussichtslos und selbst da hätte ich zb
riesenhorror
man sollte mehr über palliativ nachdenken
die restliche zeit intensiv nutzen, denn
wenn das leben aus ist, ist es aus
unwiderruflich....

lg
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