Nur Ruhe - Selbsthilfeportal über Depressionen und Selbstmord
Allgemeines Nur-Ruhe Forum => Nur-Ruhe - Einfach nur Ruhe! => Thema gestartet von: TraurigerMichi1987 am 17 Januar 2013, 18:06:10
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Wie der Name schon sagt , kann man sich durchaus vorstellen ,dass eine Gesetzliche Betreuung nur dann veranlasst wird ,wenn man in Not geraten ist
oder wenn bestimmte Leute sehen,dass eine Betreuung notwendig wäre.
Was beinhaltet alles eine gesetzliche Betreuung ??? Hat jemand Erfahrungen damit ???
Ich selber, habe ein wenig Angst vor diesem Geschehen! Denn heute, lag Post vom Amtsgericht in meinem Briefkasten...
Traurigermichi1987
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Michi, das Thema Betreunug, kann sehr umfangreich werden. Und bedeutet für Betroffene verschiedene Dinge.
Vllt. beliest Du Dich erstmal etwas, z.B. hier: http://www.familienratgeber.de/recht/gesetzliche_betreuung.php
Persönlich hatte ich selber bisher keine Betreuung. Aber ich kenne Menschen mit einer Betreuung.
Aber sicher gibt es hier User, die persönliche Erfahrungen mit Dir austauschen können.
L.G. Fee
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der inhalt deiner gesetzlichen betreuung wird mit dir gemeinsam festgelegt. nicht jeder klient wird gleichermaßen gesetzlich betreut.
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Ich selbst habe nur eine freiwillige Betreung gehabt.
Kenn aber viele mit gesetzlicher Betreuung.
Die gesetzliche ist je nach dem auf rein gesundheitlich oder auch finanzielle und auch begrenzt auf Zeit.
Erkundige Dich mal genau was da bei Dir drin sein sollte und wie lange.
Alles halb so wild mach Dir da nicht soviel Gedanken :-)
Es ist Hilfe die man in Anspruch nehmen sollte wenn man sie braucht.
Kommt auch auf den Betreuer an .
Seh es als Unterstützung in einer schlechten Zeit .....auf Zeit.