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Autor Thema: Bayerisches Psychiatriegesetz Entwurf  (Gelesen 610 mal)

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hardworking fool

  • Gast
Bayerisches Psychiatriegesetz Entwurf
« am: 21 Mai 2018, 09:40:20 »

Hallo!
Ich wusste nicht in welchen Bereich das Thema am besten passt, da es aber grundsätzlich jeden in Bayern betreffen könnte habe ich einfach mal den Gästebereich gewählt. Ihr könnt es aber gerne wo anders hin verschieben.

Nach den ersten Protesten gegen das BayerischePsychischKrankenHilfeGesetz soll jetzt ja wenigstens die Speicherung von Patientendaten (5Jahre!!!) gekippt werden.
Ich persönlich finde es aber viel schlimmer, dass viele Passagen nahezu 1:1 aus dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz abgeschrieben zu sein scheinen.
Psychisch Kranke die wie Strafgefangene behandelt werden sollen? Tolle Idee. Da freue ich mich doch jetzt schon auf das Wahlergebnis der CSU.

Für alle die sich den Entwurf selbst mal zu Gemüte führen wollen:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2018/01/2018_01_15_entwurf_baypsychkhg.pdf
Gespeichert

limited edition

  • Gast
Re: Bayerisches Psychiatriegesetz Entwurf
« Antwort #1 am: 05 Juni 2018, 20:40:17 »

Hallo hardworkingfool!

Ja, das haben einige mitbekommen. Es ist schon durch, zunächst lässt sich bis auf die kleinen Abänderungen wohl nichts mehr daran ändern.

Grüße,

limited
Gespeichert
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