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Autor Thema: Aussteuerung Krankenkasse  (Gelesen 649 mal)

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Violetta

  • Gast
Aussteuerung Krankenkasse
« am: 23 Juni 2020, 15:30:14 »

Ich war in den letzten drei Jahren wegen schwerer Depression immer wieder krank geschrieben. Einige Wochen krank, einige Wochen gearbeitet. Rechnerisch war ich fast 78 Wochen krankgeschrieben und stehe damit kurz vor der Aussteuerung (Rauswurf) aus der Krankenkassen. Meine Psychiaterin möchte mich ganz dringend stationär einweisen lassen. Meine Krankenkasse weigert sich mir Auskunft über die Zeit bis zur Aussteuerung zu geben oder welche Möglichkeiten mir noch bleiben.
Wo kann ich mir fachlich korrekten Rat in dieser Angelegenheit holen? Es sollten wirklich Fachleute sein.
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eingast

  • Gast
Re: Aussteuerung Krankenkasse
« Antwort #1 am: 23 Juni 2020, 15:45:17 »

Bürgertelefon zur Krankenversicherung:  030 / 340 60 66 – 01

Auskunft über das Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören Informationen zum Versicherungsschutz, zum Krankengeld oder zu ambulanten Kuren.

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ebefalls bekommst du beratung bei einigen verbraucherzentralen:

hier

https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/gesundheit-pflege/beratung-zu-krankenversicherung-14731
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eingast

  • Gast
Re: Aussteuerung Krankenkasse
« Antwort #2 am: 23 Juni 2020, 15:53:30 »

habt ihr denn zwischenzeitlich eventuell rente beantragt?

du musst jetzt zusehen dass du geld bekommst.

wenn du vor deiner krankmeldung mindestens 12 monate gearbeitet hast, dan hast du anspruch auf arbeitslosengeld.

wenn weniger, dann hast du ebenfalls anspruch auf harz 4, allerdings musst du für dne arbeitsmarkt verfügbar sein und dich schnellstmöglich dort melden sofern dein kranknegeld ausläuft.

du kannst du auch einen beratungsschein von gericht holen und einen anwalt kontaktieren.

jetzt musst du handeln damit du nciht ohne gld bleibst
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eingast

  • Gast
Re: Aussteuerung Krankenkasse
« Antwort #3 am: 23 Juni 2020, 15:56:39 »

lese dir bitte auch den link durch (einfach in browser kopieren

https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allgemeines/792-nahtlosigkeitsregelung.html
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