Hey Ponyhof
Das kommt ja meinem Inhalt gut nahe, danke!
Verschiedene Blickwinkel beleuchten, ist schon mal richtig. Damit ist halbwegs sicher, dass Du als Richter/in nicht in jedem Fall stur auf das pochen willst, was im BGB oder anderswo gedruckt steht. Bis hierher wären wir überein.
Die Punkte 1) bis 6) weisen auch in die Richtung, in die ich zeige:
Fast jeder der Punkte kann – sofern er als Grundlage zum Strafen herbeigezogen würde – eine andere Strafe (Strafhöhe) bewirken als der Nachbarpunkt.
Dem alten Nazi (mit 100, einer der letzten war kürzlich 96, glaube ich) würde ich etwas Besonders Nettes aufbrummen: Bis ans Lebensende jeden Monat eine Woche lang in einem "Altenheim für Nazi-Opfer" am Kaffeetisch ihre Geschichten anhören und Stellung nehmen – Rede u. Antwort stehen, möglichst auch Nachweise vorlegen.
Nicht um ihn umerziehen zu wollen (ist er vielleicht längst) oder um Psycho-Rache zu üben, sondern ihn zu zwingen, seinen möglichen Opfern wirklich ins Gesicht zu antworten – am Tee- oder Kaffeetisch in geruhsamer Plauderrunde. Knast wäre nutzlos.
Soll heißen: Strafe den, der die Strafe noch als solche begreift und psych/phys. absolvieren kann – aber strafe nicht, um den Buchstaben der Gesetzblätter Genüge zu tun. Das wäre pure Rache seitens des Gesetzgebers – und zur Rache ist der nicht berechtigt. Dann schon eher die Geschädigten. Rache ist für mich nichts anderes als brutales Ausnutzes der Position des momentan (!) scheinbar Stärkeren. Dass Viele anderer Ansicht sind, ist mir klar. Wir sind aber nicht auf Sizilien ...
Strafen heißt für mich in erster Linie:
Sieh her, was Du getan hast, erkläre uns Deine Motivation, frage Dein Opfer (so es noch geht), was Deine Tat für Folgen hat und wie Du selbst diese Folgen beseitigen darfst (so das noch möglich ist). Selbst wenn das Beseitigen der Schäden Jahre dauern würde – Denn Du hast sie verursacht ...
Da stoßen wir an Deinen Spagat. So ähnlich bin ich aufgestellt. Das StGB oder BGB allein unterm Arm macht noch keinen Rechtsvertreter aus. Allerdings sollte man dann nicht gerade in Coronazeiten zum Gericht müssen. Außerdem wissen wir: Auf hoher See und im Gericht ... u.s.w.
Meine Intention zum Strafen ginge nicht dahin, jemanden einzubuchten, weil das so im Buch vorgesehen ist (hat das neben Hass und weitere Rache irgendeine Wirkung?), sondern den Täter zu fragen, was er für jemanden als Strafe vorsehen würde, der ihn oder seiner geliebtesten Mitperson die gleiche Gemeinheit angetan hätte – inklusive der Beseitigung der Folgen der Tat. Persönlich hielte ich es (manchmal – nicht immer) für erzieherischer, einen Täter für eine bestimmte Zeit (Monate, Jahre) der Befehlsgewalt seines Opfers (oder dessen Angehörigen) zu unterstellen – in irgendeiner Form. Wobei Racheaktionen und Menschenrechtsverletzungen ausgeschlossen blieben. Notfalls so lange, bis den Opfern/Angehörigen die Kraft ausgeht.
Heroin: Da spielt sich im Hintergrund seit einiger Zeit etwas Ähnliches mit was anderem ab und wird tunlichst unter der Decke gehalten: Mit dem privat erlaubten Anbau von Hanf. Warum wird nicht offen diskutiert? Aus dem selben Grund, aus welchem über die Covid-19-Spritzen nicht offen diskutiert wird.
Es gäbe mehr solcher Themen ...
Eines wäre auch das, welches meinen Spagat in die Länge ziehen würde.
Denn im Gesetz steht "... ist verboten" – Punkt, basta! Keinerlei Abweichungen, obwohl es anderswo wirklich anders gehandhabt wird. Das ist kaiserlich-preußische Großmacht-Justiz. Derzeit versucht man es gerade wieder ...
Es steht nicht im Gesetz "... ist verboten, wenn dies oder das in Betracht gezogen werden muss und ist im selben Fall NICHT verboten, weil keine dieser ... unerwünschten Wirkungen erfolgt ..."
Denn – auch das ist Fakt und in tausenden Fällen nachweisbar – im akkuten Fall wäre das so. Und hier kommt die so genannte Moral ins Spiel.
Denn ein Richter straft nach Buch, der andere entsprechend seinem Gefühl für die Stellung der Fakten zueinander.
Ist es gerecht gegen das Volk (also gegen jederman), etwas zu bestrafen, was nachweisbar nichts anderes ist, als pure Ansichtssache ( = Moral?), wenn die Tat keinerlei Folge hat? Nur weil ein anderer Staatsanwalt/Richter in anderer Konfession zur Welt kam und aufgewachsen ist als der im Nachbar-Land?
Aus eben diesem Grunde kann/darf/will ich nicht nennen, welcher § für mich in Betracht käme. Es würde Vorverurteilungen geben, wie wir sie derzeit gut in Presse und Medien erleben – auch in einem Forum, egal welchem. Motto "Hängt ihn höher!"
Würden hier Beispiel-Taten aufgezählt (aber nicht von mir, das wäre Unfug), wäre vielleicht eine Stellungnahme in Sachen Strafbemessung möglich.
Und was nun?
Otto