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Autor Thema: Rechtsmoral  (Gelesen 1982 mal)

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-Sachmet-

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Re: Rechtsmoral
« Antwort #15 am: 21 Mai 2022, 08:49:30 »

Hallo Otto,

bei den Andeutungen der Hintergrundgeschichte war ich dann definitiv auch raus.. Was mich eigtl immer stört, sind vage Ankündigungen, verbunden mit einer gewissen Art von Bedingungen, die an Andere gestellt werden und bei Nichterfüllung mal grob ausgedrückt mit " ja ne dann geh ich halt, keiner mag mich, alle sonst sind immer schuld an was auch immer " abgewürgt werden. Nochmal, grob ausgedrückt... aber ich bin da eben einfacher gestrickt, entweder, man möchte Gespräche, dann sollte man entweder Zeit mitbringen, um entsprechende Partner für wirkliche tiefergehende Gespräche zu finden, oder man kommt mit Erwartungshaltungen, "spielt" ein bisschen und zieht dann mosernd ab.  Ist ja kein Ding, nur so kommst halt auch nirgend wo hin.
Wie auch immer deine Entscheidung ausfällt, alles Gute, mögest du finden, was du brauchst

LG Sachmet ( mit T ;c) )
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Es gibt andere Welten als diese

Otto

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Re: Rechtsmoral
« Antwort #16 am: 22 Mai 2022, 00:47:22 »

Na gut ... der Modoratorin sollte man antworten.
´n Abend, Ina

Natürlich hast Du Recht. Das weiß ich ... und weiß auch, dass mir wohl auch das Verständnis fehlen würde. Aber glaub mir: Entweder halte ich überhaupt den Mund - was vernünftig wäre, aber mit Vernunft kam ich auch nicht weiter - oder ich rede Klartext. Der würde mich durch bestimmte Mitleser eher vom Teppich fegen.
In einer Ruhepause versuche ich es mal anders zu formulieren:
Nehmt mal Folgendes an - als herbeigerufenes Beispiel - und beschwert Euch nicht über die Länge: 

Mensch A, B, C innerhalb einer langjährig guten Familie ... Mensch D als Gast später dabei. C u. D sind weiblich, A ein Sohn.
A (16) ist sauer auf B und C, weil sie ihm infolge eines vorher schweren Verhaltensfehlers eine private Katastrophe prophezeiten, die auch eintraf, ihn die Freundin kostete, ihn abstürzen ließ.
A beginnt aus Wut, die Ehe seiner Eltern B, C zu torpedieren. B + C anfangs noch gemeinsam einer Ansicht, doch A zieht Mutter C mittels bestimmter Methoden langsam auf seine Seite. C kippt 2 x um, fällt B in den Rücken - als Ehefrau und später auch auf politischer Ebene. A wird immer heftiger, droht am Küchentisch: "Ich bring Euch auseinander!" - einfach so. Aus puerer Rache für eine Niederlage, die ihm vorhergesagt wurde, droht er, die Ehe seiner Eltern zu zerstören.         
Er zieht seinen Spurt mittels indiskutabler rechtlicher Drohung direkt gegen C an, um Vater B weiter auszugrenzen. Die Eltern-Ehe geht ins vorletzte Jahr.

Nach drei Jahren Zoff reicht B die Scheidung ein.
Mutter C bittet um Rücknahme, aber B soll trotzdem weggehen. B zieht zurück - und geht nach 17 Ehejahren weit weg, zu einem Freund, sucht dort Arbeit.
In dieser Stadt, sechs Zugstunden entfernt, lebt auch D. Sie ist halb so alt wie B, zwei Jahre älter als A, verheiratet, Kinder.
Kennen lernten sich A, B, C, D Jahre zuvor, dann heiratete D und zog weg, bekam vom Zoff bei A, B, C nichts mit.
Die Ehe bei D bröselt ebenfalls. B und D kommen sich näher - ohne Berührung jedoch. Als B per Zufall bemerkt, er wird in diesem Land aus bestimmtem Grund kaum eine Arbeit bekommen, die seiner Qualifikation entspricht, handelt er: Raus aus diesem Staat! Aber wenn schon, dann mit seiner Frau - mit C!
Also geht B zur eigenen Familie zurück und überzeugt C davon, gemeinsam die Ausreise zu beantragen und C - stimmt überraschend zu!
Das ist für A - nun schon 20 - das Signal zum Endspurt gegen B. Er will partout die Eltern-Ehe zerstören ... und C kippt nach Monaten wieder um, zieht ihren Anteil aus dem gemeinsamen Antrag zurück. Das erfährt B erst bei der Stasi - während eines der Standard-Verhöre.
B reicht zwangsläufig die Scheidung zum 2. Mal ein, vor Ostern.
Während Ostern sind beide, B+C trotzdem wie immer zum Geburtstag ihrer großen Tochter in der Stadt, in der auch D lebt. Die Tochter soll erst von der Elternscheidung erfahren, wenn der Termin steht.

B erfährt, dass auch D in Scheidung lebt, besucht sie, soll ihr den Rücken stärken. Er willigt ein, erlebt den Prozess, D ist geschieden. An diesen Tag erst bahnt es sich zwischen B+D an - doch A möchte eine Denkpause und man landet erst am Folgetag im Bett.
Er weiß, dass D denk- und bildungsmäßig nicht ganz auf normalem Niveau steht, aber als Mensch ist sie für ihn akzeptabel, völlig anders, lockerer als seine Frau C, die ihn nach dreijährigen Dauerdruck durch A längst abgeschrieben hat.
Noch wichtiger: D hat schon länger etwas für B übrig, er mag sie und so ist es mit ein wenig Klärung der Situation und mit Hilfe der Denkpause möglich, dieses neue Dasein beizubehalten - in einigen hundert Km Entfernung allerdings. Das würde Umstände machen ...
Nach Ostern sind alle wieder an ihren Wohnorten und B erfährt beim nächsten Termin durch die Stasi - also nicht vom Familienrichter - den nicht erwarteten Satz: "Ihr Ehescheidungsantrag  wird abgelehnt!"

Bis hierher der 1. Akt.
Ist es schon möglich, etwas Einblick zu bekommen?
Etwas verschnörkelt, aber in etwa so kann man das annehmen.
Hier ist der Rechtsbruch bereits geschehen, der trotzdem nicht erläutert wird - denn um den geht es gar nicht.
Frage eins: Sohn A - wie kann denn sowas geschehen?
Frage zwei: Wieso kippt Gattin C um, wenn A mit gar nicht zulässiger Polit-Anzeige gegen sie droht?   
Frage drei: Scheidungsantrag zwo abgelehnt - nanu?!
Gibt´s das überhaupt?
Und nun, Ina? Es würde immer länger werden, denn kurz gefasst wäre das Ganze kaum verständlich.
Also kein Thema für so ein Forum ...?

Otto mit Wochenend-Grüßen
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Otto

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Re: Rechtsmoral
« Antwort #17 am: 22 Mai 2022, 01:00:54 »

Ein Tippfehler muss korrigiert werden:
Im unteren Absatz bei "B erfährt ... " steht "... doch A möchte eine Denkpause ..."
Fehler! Es muss heißen "... doch B möchte eine Denkpause."
Nicht aufgepasst ...
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nubis

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Re: Rechtsmoral
« Antwort #18 am: 22 Mai 2022, 11:26:32 »


Und nun, Ina? Es würde immer länger werden, denn kurz gefasst wäre das Ganze kaum verständlich.


Man kann es aber auch absichtlich 'kaum verständlich' machen^^  ...immerhin wirkt's: als Leser schwanke ich zwischen Neugierde und genervt-sein.

Inzwischen allerdings eindeutig eher das 'Genervt-sein':  das A,B,C,D -Durcheinander verkompliziert die Geschichte (absichtlich) unnötig und ist nicht besser als die angedeuteten Andeutungen zuvor.

Warum nicht einfach bei Vater, Mutter, und Sohn bleiben? - dann wäre die Familienfede etwas einfacher nachzuvollziehen.
Und was mir nicht ganz klar ist: geht es echt um die Stasi oder ist das nur ein weiteres A, B, C ?

Ansonsten: dein Thema erschließt sich mir auch nach dieser Story noch nicht.
Eheprobleme und Scheidungen sollen vorkommen - ob's nun der Sohn Schuld ist oder der Seitensprung - und ist im Einzelfall sicher tragisch, aber was hat das mit 'Rechtsmoral' zu tun?

...und ein bisschen gespannt bin ich - wenn du denn jemals zum Punkt kommen solltest - wie kurz und bündig (und verständlich) man es eigentlich hätte halten können^^
Das allerdings auf das Risiko hin, dass das eigentliche Ansinnen recht langweilig ist und niemals so viele Antworten provoziert hätte ;-)
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(Pythagoras)

Otto

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Re: Rechtsmoral
« Antwort #19 am: 22 Mai 2022, 21:07:29 »

Ja ...
Stimmt fast alles.
So idiotisch habe ich eigentlich nicht schreiben wollen, war nicht so geplant.
Man kann nicht seine letzten 60 Jahre so zerstückelt beschreiben, ohne Schulterzucken zu erzeugen. Das geht nicht, ich sehe es ein.
Das A-B-C ist Irrsinn. War der untaugliche Versuch, Namen oder Hinweise auf Personen zu vermeiden. Beim Selbstversuch zu Hause gelingt das auch nicht, obwohl der Schreiber ja weiß, was da vor sich ging. Zumal beim Zerstückeln manches flöten geht. Trotzdem: inhaltlich ist alles wahr.
Darum ist jetzt Schluss mit dem Unsinn.

Was diesen Versuch hier noch unsinniger macht:
Die gesamte Geschichte ist längst geschrieben, Ende´20 abgeschlossen - als Normal-Story, wie man es gewöhnt ist, oder wenigstens annähernd. Allerdings mit über 2000 Seiten und normalen, wenn auch falschen Namen. Das lässt sich zumindest technisch und begreifbar lesen.
Ob langweilig oder nicht, ist eine andere Frage (ist es wohl, schon weil " ... uninteressant, denn es betrifft mich nicht ..."). Private Biografien von unbekannten Spießbürgern sind selten so interessant, dass man sie unbedingt lesen will.
Diese hier muss lang sein, denn hier verknüpft sich das erste Kapitel quer durch mit dem letzten. Dazu kommt der Anlass, die Motivation des Schreibers, das Ganze überhaupt zu schreiben - das ist enorm wichtig. diese Story war nich geplant, sie wurde von einer anderen Person innerhalb zwei Sekunden ausgelöst. Zum Geldverdienen war diese Story nicht gedacht.
 
Das Verkürzen für so ein Forum ist Unsinn, zumal das echte Schreiben fast acht Jahre brauchte, aus einer fast täglich unbrauchbaren Stimmung heraus - also gebe ich auf. Zumal es keinen Spaß macht, eine solche Sache zweimal zu schreiben. Das allein ist - auch eine Art Erfahrung - ein Grund, sofort zu stoppen.   
Ende des Fehlversuchs.

Der Begriff "Rechtsmoral" - ziemlich verwirrend - sollte nur erfragen, inwieweit gesetztes Recht (im StGB z.B.) tatsächlich mit dem verknüpft ist, was im Gesetz stecken sollte: Mit dem, was wir allgemein unter Moral verstehen. Also mit innewohnender Anständigkeit den Mitmenschen gegenüber, die mit einem "Fall" konfrontiert sind. Das ist individuell jedem seine eigene Sache - auch eines Richters. Und auch die eines Lesers hier oder anderswo.
Wer urteilt wie - und warum urteilt er so? Warum verurteilt mich (oder Dich) eine Person in ihrer Weise und eine andere Person urteilt anders? Weil der eine Urteilende einer anderen persönlichen Moral folgt als der andere Urteilende? Es muss ja nicht immer ein Richter sein (die zu bestimmten Dingen verpflichtet sind).
Das war in etwa Ziel des Versuches. Mit einem falschen Versuchskarnickel - dieser Story ...
Als Achtklassenschüler ohne Aufstockung kann ich nicht besser.
Ist nun auch vorbei - in jeder Hinsicht.
Alles Gute
Otto

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Robert

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Re: Rechtsmoral
« Antwort #20 am: 23 Mai 2022, 02:34:15 »


Gut so. Hoffentlich hat die Sache damit ein Ende.
Ich verstehe immer noch nicht was das Thema "Rechtsmoral"
mit diesem Forum zu tun hat.
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Robert

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Re: Rechtsmoral
« Antwort #21 am: 23 Mai 2022, 02:59:53 »

Die Antwort hat sich mittlerweile erledigt.
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Ponyhof!

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Re: Rechtsmoral
« Antwort #22 am: 13 März 2024, 10:15:19 »

Ich dachte gerade an diesen alten (und merkwürdigen) thread.

Denn wir haben gerade (weiß nicht, wers verfolgt hat) den ungewöhnlichen Fall, dass Cannabis legalisiert wird - sprich etwas was bisher strafbar war, ist jetzt plötzlich nicht mehr strafbar. Aber (und das ist das bemerkenswerte!) das ganze soll *rückwirkend* gelten.
Also Menschen, die Dinge gemacht haben, die zu dem Zeitpunkt verboten waren, die das auch wussten und ignoriert haben. Menschen, die rechtskräftig verurteilt sind, werden rückwirkend (!) entschuldigt und kommen im Extremfall aus dem Knast.
Weil man beschlossen hat, dass es rückwirkend doch nicht mehr "falsch" war. 

Strange...

Also, ich gehe nicht davon aus, dass Du hier noch aktiv bist @Otto aber ich dachte gerade an Dich.

Rechtsmoral ist eine schwammige Geschichte, Gesetze hingegen sind nicht so wandelbar. Etwas ist entweder erlaubt oder es ist verboten und ob irgendjemand es für moralisch verwerflich hält, hat in vielen Fällen damit gar nix zu tun. (Suizid zB.  finden viele moralisch verwerflich - ob aus religiösen, ethischen oder rein praktischen Gründen. Und das finden sie auch, wenn's *nicht* verboten ist. Andererseits gibt es auch Dinge, die verboten *sind* für die aber viele Menschen moralisch Verständnis aufbringen. Bei-der-Steuer-tricksen zB. oder zu-schnell-fahren. Oder...)

Dass Cannabis Besitz einen Tag *vor* dem Stichtag moralisch verwerflicher war als einen Tag *danach*, erscheint schwer vorstellbar. Ist aber jetzt so.

So funktioniert das Rechtssystem. (Ob mir das nun gefällt oder nicht)

Die erste Frage, die ich Dir stellen wollte, wenn Du noch da und an ner Antwort interessiert bist, wäre:

Reden wir hier von der Frage, was man (wer bitte ist *man*?) - Reden wir von der Frage, was der Leser, in diesem Fall also *ich* moralisch verwerflich findet?
Oder von der Frage, ob etwas bestraft wird oder nicht?

Wenn Du mich nämlich fragst, ob etwas *bestraft* werden soll, dann hat die Frage erstaunlich wenig mit meiner moralischen Einstellung und erstaunlich viel mit dem Rechtssystem zu tun. Ich *finde* wenn wir etwas verbieten und jemand tut es- sehenden Auges, ohne gute Gründe usw usw usw. -  trotzdem. Dann sollte man es bestrafen. Unabhängig davon ob *ich* es moralisch problematisch finde oder nicht. Wenn wir etwas nicht bestrafen wollen, sollten wirs nicht verbieten. Dann muss das Gesetz weg, so einfach ist das.
Und der Grund dafür liegt nicht darin, dass ich son 150%ig gesetzestreuer Bürger bin. Sondern darin, dass ich glaube, dass wir Zustände wie in Russland bekommen, wenn wir glauben, Gesetze müsste man nur einhalten, wenn's uns gerade genehm ist. Ansonsten seien die schmückendes Beiwerk.

Einfach mal "Och Karl Heinz istn netter Kerl, dem lassen wir das Mal durchgehen" zu sagen ist Willkür. Und DIE wollen wir nicht. Lieber halte ich mich an Gesetze, die mir nicht gefallen, als in nem System zu leben, das nach Nasenfaktor und Sympathie bestraft. Wenn das bedeutet, dass ich fürn Joint oder 10Kmh zu schnell in Schwierigkeiten komme - dann bedeutet es das. Weiß ich vorher, kann ich mir ja überlegen, obs mir das wert ist oder nicht.

Unser Rechtssystem *hat* aber - kleiner Trost - selbst viele dieser "Verständnis aufbringen" "Gnade vor Recht" usw. Faktoren. Verjährung zB. Und dass die StA das Verfahren einstellen kann, wenn die Allgemeinheit kein Interesse (mehr) an der Verfolgung hat zB. Das Jugendstrafrecht zB. und und und...

Ich nehme nicht an, dass Du das hier noch liest @Otto. Aber es war mir zu dem Thema noch eingefallen...
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Feli

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Re: Rechtsmoral
« Antwort #23 am: 14 März 2024, 09:33:56 »

Apropo Gesetze...

Die PETA will ein Gesetz, das Haustiere verbietet, weil sie der Ansicht ist, dass das Halten von Haustieren Tierquälerei ist.
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Mitleser

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Re: Rechtsmoral
« Antwort #24 am: 15 März 2024, 17:11:32 »

Hallo Feli.

Apropo Gesetze...

Die PETA will ein Gesetz, das Haustiere verbietet, weil sie der Ansicht ist, dass das Halten von Haustieren Tierquälerei ist.

Such doch mal bitte Deine Behauptung "das die PETA ein Gesetz will das Haustiere verbietet", nachvollziehbar raus. zb. als Link auf eine der PETA Seiten.
So bitte, das wir gesichert nachvollziehen können das PETA sich für so ein Gesetzt einsetzt, es in Arbeit ist oder anderweitig forciert wird.
Ein Gesetz also, das nach deiner Aussage ein generelles Haustierverbot in Deutschland nach sich ziehen würde und so von der PETA gefordert wird. Quelle/n bitte mit einfügen.

Danke und lg
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Feli

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Re: Rechtsmoral
« Antwort #25 am: 16 März 2024, 08:00:16 »

Hallo Gast,

sehr sehr gut! Quellen für Behauptungen anfordern und hinterfragen ist so wichtig! Viele machen das nicht und übernehmen einfach irgendwelche Ansichten von anderen.

Bitte behalte dir das bei!

Ja, ich werde mich darum kümmern. :)

Lieber Gruß, Feli
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Feli

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Re: Rechtsmoral
« Antwort #26 am: 18 März 2024, 09:20:48 »

Hallo Gast,

so ich habe recherchiert. Es ist tatsächlich so, dass ich vor ein paar Tagen in den Nachrichten gelesen habe, dass einige Anhänger von Peta dafür demonstriert haben, dass ein generelles Haustierverbot erlassen wird. Leider weiß ich nicht mehr den Ort und habe auch keinen Link.

Einige von Peta sind sicherlich für ein solches Gesetz, andere mögen das vielleicht etwas anders sehen.

Lieber Gruß, Feli
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nubis

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Re: Rechtsmoral
« Antwort #27 am: 19 März 2024, 08:06:02 »


Ich hatte das auch mitbekommen und helfe daher mal aus:

Erschienen auf taz.de am 10.10.2011. | Von: Jost Maurin
'In einem taz-Interview bestätigt Tierrechtler Edmund Haferbeck von PETA, dass die Organisation ein Ende jeder Form von Tierhaltung zum Ziel hat.'

https://taz.de/!233212/

...man beachte: der Artikel ist von 2011 - an der Ansicht wird sich bei Einigen sicher nichts geändert haben, aber ein Haustierverbot ist (zum Glück) nicht in Sicht
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Gegen Schmerzen der Seele gibt es nur zwei Arzneimittel: Hoffnung und Geduld

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