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Autor Thema: Zuwenig zum leben, zuviel zum sterben?  (Gelesen 2155 mal)

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Tournesol

  • Gast
Zuwenig zum leben, zuviel zum sterben?
« am: 30 September 2011, 11:55:31 »

Hallo

Ich brauche einen rat für einen freund. Vielleicht kennt sich jemand aus.

Er hat depressionen und bekommt seit 4 jahren eine rente. Zuerst hatte er harz4 und da wurde die krankenkasse voll übernommen. Und nun mit der rente muss er im monat von dem wenigen das er bekommt (ca.360 Euro) noch 120 an die krankenkasse bezahlen. Sein betreuer hat anscheinend nachgefragt und sagt es sei leider so und in der grundsicherung , also in den 360 Euro, sei die krankenkassen-entschädigung mit dabei.

Das kann doch nicht stimmen, denn nun hat er zum leben nur gerade noch 240 euro, also bedeutend weniger als vorher mit harz4. Damit kann man doch nicht gesund werden, wenn jeden monat die geldsorgen drücken. Dann hat er natürlich das bankkonto immer bis zum Limit überzogen und die bank verlangt pro Monat auch noch 40 euro zinsen. Übrig bleiben nach allen rechnungen noch 80 euro im monat, also 20 die woche, oftmals sogar noch weniger.
Dazu verdienen kann er leider nichts mehr, da es ihm sehr schlecht geht. Ich habe ihm schon oft die stromrechnung bezahlt, denn dies ist scheinbar auch nicht in der grundsicherung enthalten und die drohung den strom einfach abzustellen, wenn er nicht bezahlt hat bei ihm extreme angst ausgelöst. Aber wie soll jemand der so wenig hat, dann noch eine stromrechnung von über 100 euro bezahlen können, ist doch einfach unmöglich.

Stimmt dies wirklich alles so, oder hat er vielleicht irgendeinen antrag vergessen zu stellen?
Diese situation ist mit ein grund warum er an den freitod denkt, denn es wird sich nie mehr etwas ändern sagt er.
Also wenn das alles so stimmt, dann ist man als psychisch kranker mensch sehr schlecht dran, ich bin ziemlich entsetzt darüber.
Mir kommt es so vor als wenn der staat mit diesem gesetz die leute bewusst in den freitod treibt, sorry wenn ich dies hier so deutlich schreibe.

Freundliche Grüße
Liliane
Gespeichert

Katy

  • Gast
Re:Zuwenig zum leben, zuviel zum sterben?
« Antwort #1 am: 30 September 2011, 12:29:28 »

Guten Tag,

es gibt einige Wege zu diesem Fall.
1. Weg: Ihr wendet euch mal an das kommunale Jobcenter - die wissen um Antragsstellungen bescheid. So könnt ihr in Erfahrung bringen, was vergessen wurde. Evtl. Mietwohnzuschuss beantragen.
2. Weg: Ihr wendet euch an einen Schuldnerberater - die wissen auch bescheid um Anträge und Antragsstellungen. Beratung kostet meist nichts, schaut euch einfach mal um.
3. Weg: Es gibt ehrenamtliche Behördengangshelfer/innen - sie helfen Menschen bei Behördengängen, welche kein Geld haben, kein Deutsch können oder geistig und körperlich behindert sind.
4. Weg: Agentur für Arbeit und dort weitere Erfahrungen in Gang bringen. Auch sie müssen kostenfrei am Schalter beraten, welche Wege man ablaufen kann.


Das waren so erstmal die verschiedenen Wege, die ich gehen würde. Vielleicht ist da etwas für euch dabei was euch helfen kann.

mfg
Katy
Gespeichert

Hobo

  • Gast
Re:Zuwenig zum leben, zuviel zum sterben?
« Antwort #2 am: 30 September 2011, 12:36:57 »

Hallo Tournesol,

ja, den Eindruck kann man sehr leicht bekommen, dass die Bürokratie wohl der letzte nötige Sargnagel ist...

Aber es gibt überall einen Sozial-Psychiatrischen Dienst. Die können helfen, kosten nichts und haben Erfahrung. Sind leicht im Internet zu finden.

lg
Hobo
Gespeichert

Tournesol

  • Gast
Re:Zuwenig zum leben, zuviel zum sterben?
« Antwort #3 am: 30 September 2011, 13:43:37 »

Danke für eure Antworten.

Das gesetz betreffend der grundsicherung habe ich mir schon angesehen und da steht wirklich (vereinfacht ausgedrückt), dass die krankenkasse in der grundsicherung enthalten ist.

Das heißt doch, dass von den ca. 360 euro auch noch die Pämien der ka bezahlt werden müssen, denn sonst würden sie ja wie die Mietkosten separat bezahlt werden, oder nicht?

Vermutlich habe ich mich in unkenntnis falsch ausgedrückt. Er kann seit 8 jahren nicht mehr arbeiten.
Er hat eine rente, also grundsicherung seit 4 jahren und er hat betreutes wohnen, also 2 mal in der woche kommt ein betreuer, der ihm hilft bei behördengängen und auch sonst bei vielem. Mit diesem war er bereits auf dem sozialpsychologischen dienst und da wurde auch gesagt, dass alles korrekt sei.
Der betreuer meint auch da könne man nichts machen.

Die miete und die nebenkosten werden vollumfänglich übernommen.

Meine frage geht vor allem an leute hier die auch schon  berentet sind, ist es wahr, dass man wenn man grundsicherung erhält von diesem betrag noch zusätzlich einen teil der krankenkasse selbst bezahlen muss?

Irgendwie kann ich mir dies einfach nicht vorstellen, denn dies wäre wirklich skandalös, sorry wenn ich euch erneut damit nerve, aber es kann doch nicht sein, dass jemand mit manchmal < als 20 euro in der woche leben muss.

Grüß euch
Liliane
Gespeichert

Tournesol

  • Gast
Re:Zuwenig zum leben, zuviel zum sterben?
« Antwort #4 am: 30 September 2011, 14:02:20 »

@ just me

Aha, also stimmt da wirklich etwas nicht. Dank dir! Wie gesagt, er bekommt alles ausbezahlt, also eben die ca.360.- und muss davon noch die ka von 120 euro bezahlen. konnte er einmal nicht, weil eine andere Rechnung auch noch bezahlt werden musste und dann musste er es zusätzlich auch noch in raten abbezahlen, dann blieben ihm, ohne zu lügen 6 euro in der Woche...

Die wohnung und so wird direkt bezahlt. Und die stromabrechnung war von einem jahr.

Warum dann alle behaupten alles sei korrekt verstehe ich allerdings nicht.

Eine letzte frage, wenn du die auszahlung erhältst, ist dann die krankenkasse schon abgezogen, wie die miete, oder musst du die selber einzahlen?

Grüß dich
Liliane
Gespeichert

Tournesol

  • Gast
Re:Zuwenig zum leben, zuviel zum sterben?
« Antwort #5 am: 30 September 2011, 14:21:47 »

@justme

Danke dir ganz herzlich!

Wünsche dir einen schönen Tag!
Liliane
Gespeichert

Brianne

  • Gast
Re:Zuwenig zum leben, zuviel zum sterben?
« Antwort #6 am: 01 Oktober 2011, 02:19:32 »

Da er Rente bekommt wird die Rente von der Rentenkasse bezahlt.
Er muß keine Krankenversicherung zahlen.
Bei so geinger Rente sollte ihm noch Grundsicherung zustehen
Wenig ist es allemal.....der Preis den man bezahlt , dafür das man nicht  ist.
Gespeichert

Sergio

  • Gast
Re:Zuwenig zum leben, zuviel zum sterben?
« Antwort #7 am: 01 Oktober 2011, 12:37:33 »

Darf man mal Fragen bei Welchem Kredit er 40 Euro im Monat an Überziehungszinsen zahlen muss lol, das ist ja ne riesige Zahl!!

Ich nehme ja mal an er hat einen Dispositionskredit, aber der liegt bei 1000 Euro- gerademal bei 13 Euro, da müsste er ja mindestens 3000 bis 4000 euro schulden haben, hat er soviel oder was!

Da kann doch auch was nicht stimmen, oder du bringst hier einige Zahlen durcheinander
Gespeichert

Sergio

  • Gast
Re:Zuwenig zum leben, zuviel zum sterben?
« Antwort #8 am: 01 Oktober 2011, 12:50:20 »

Ich kann dir nämlich so sagen das ich mal bei einer Bank gearbeitet hab, und das jemand der eine Minimalrente bekommt niemals einen Dispositionskredit von 3000 bis 4000 Euro eingeräumt bekommt. Sowas wäre vollkommen unseriös und mir erscheinen die Zahlen hier auch nicht glaubhaft. In jedem Fall wird bei einer normalen Bank die Liquidität überprüft und die wäre in diesem Fall überhauptnicht gegeben um so einen hohen Dispo zu rechtfertigen.

Die einzige Möglichkeit die mir wahrscheinlicher erscheint ist, das er bei irgendeinem privaten Kreditgeber so einen unseriösen Kredit abgeschlossen hat, aber das weiss eigentlich jeder das man bei sowas nur beschissen wird. Das ist Abzocke.
Gespeichert

Fee

  • Gast
Re:Zuwenig zum leben, zuviel zum sterben?
« Antwort #9 am: 01 Oktober 2011, 15:23:08 »

Hallo Liliane



Der Anspruch auf Grundsicherung umfasst folgende Leistungen (monatliche Werte):

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.


... entnommen folgender,auch insgesamt informativer Webseite:

http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php



L.G. Fee
Gespeichert

Tournesol

  • Gast
Re:Zuwenig zum leben, zuviel zum sterben?
« Antwort #10 am: 01 Oktober 2011, 21:33:06 »

Hallo Leute

Danke erst mal für die vielen auskünfte, ich werde diese an meinen bekannten weiterleiten und auch seinem betreuer diesen link senden.
Mir war bereits vorher klar, dass etwas nicht stimmen kann, aber irgendwie hatte keiner richtig lust , oder kraft sich ernsthaft darum zu kümmern und dies schon seit 4 jahren.


@Sergio
Bei der bank ist es so, dass es scheinbar noch einen offenen betrag gibt, den er so abbezahlt, dass er jeden monat das Limit um 20 Euro weniger ausschöpfen darf, finde ich eine humane lösung. zins und bearbeitungsgebühr ergeben 40 euro im monat. Ich weiss nicht wie es bei dir ist, aber wenn ich z.B. an einem bankomaten geld beziehe, bezahle ich auch für jeden bezug bereits eine gebühr, vermutlich ergibt sich die summe aus den bezügen, der bearbeitungsgebühr und dem zins.
Ich kann hier nur den sachverhalt schildern den ich von ihm erhalten habe und bringe weder etwas durcheinander noch verstehe ich viel von schuldenwirtschaft.

Ganz herzlichen dank euch allen und viele grüße
Liliane
Gespeichert
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